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Kreditaufnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften

Viele Wohnungseigentümergemeinschaften kennen die Problematik: Es sind größere Sanierungsarbeiten oder Baumaßnahmen fällig und die Kosten sind für gewöhnlich enorm. Häufig müssen diese Maßnahmen verschoben werden, bis die WEG genug Geld angespart hat. Manchmal muss sogar ganz darauf verzichtet werden...

Was viele Eigentümergemeinschaften nicht wissen: Es gibt inzwischen eine andere Lösung! Nämlich die Möglichkeit, als Wohnungseigentümergemeinschaft einen Kredit für die Modernisierungsfinanzierung aufzunehmen.

Und so kam es dazu:

Durch eine Gesetzesnovellierung vom 01.07.2007 wurde die WEG zu einem teilrechtsfähigen Verband. Laut einem BGH-Urteil vom 28.09.2012 ist die Kreditaufnahme durch eine Eigentümergemeinschaft grundsätzlich erlaubt. Ein weiteres BGH-Urteil besagt, dass der Verband als solches verpflichtet wird, ohne dass der Einzelne zum Gesamtschuldner wird. Die Haftung für den Gesamtkredit bleibt somit immer beim Verband.

Zunächst war es allerdings schwierig, eine Bank zu finden, die Kredite an Wohnungseigentümergemeinschaften vergab. Inzwischen gibt es allerdings eine Bank, die ausschließlich mit Hausverwaltungen zusammenarbeitet und maximal bis auf 10 Jahre kreditiert. Hausverwaltung Höller verfügt über die entsprechenden Verbindungen und Erfahrungen.

Aber was bedeutet das in der Praxis? Was muss ich beachten? Und wie genau funktioniert das in meinem speziellen Fall? Alle diese Fragen beantwortet Ihnen Hausverwaltung Höller gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!

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